Rauchrohrreinigung

Die Rauchrohre Ihres Kamin- oder Kachelofens unterliegen nicht der Kehrpflicht. Der Betreiber einer solchen Feuerstätte ist für die Reinigung des Rauchrohres selbst verantwortlich und muss diese Arbeiten selbst erledigen
oder die Reinigung veranlassen.
Unser Betrieb führt diese Reinigung, im Zusammenhang mit der Kehrung Ihres Schornsteines gerne für Sie aus. Hierbei wird nicht nur der sichere Abzug der Abgase aus Ihrem Kaminofen gewährleistet, sondern auch Schornsteinbrände verhindert, die hier oft Ihre Ursache haben.
Bitte informieren Sie sich bei uns!